Wir können keine Rezepte mehr vorbereiten, solange Ihre Versichertenkarte nicht bei uns eingelesen wurde – nach einmaligem Einlesen können wir im laufenden Quartal Rezepte ohne Papier ausstellen: das heißt konkret am Anfang des Quartals bitte einmal mit Versichertenkarte in die Praxis kommen. Vorher können wir keine Rezeptbestellung per email/Webseite/Telefon oder Anrufbeantworter annehmen
Medikamente haben Sie bislang als Kassenrezept auf einem rosa Formular erhalten. In der Apotheke wurde das Rezept dann weiterverarbeitet.
Mit dem eRezept soll der gesamte Weg von der Arztpraxis bis in die Apotheke digital werden – die Einführung hat das Bundesgesundheitsministerium verbindlich beschlossen.
Zunächst steht das eRezept nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Verfügung (in der Regel Ihre Dauermedikation).
BTM-Rezepte, Hilfsmittel und Privatrezepte können aktuell technisch nicht verarbeitet werden.
Sie können Ihr eRezept einfach mit Ihrer aktuellen Krankenversichertenkarte einlösen – eine neue Karte ist dafür nicht erforderlich. Das Rezept selbst ist jedoch nicht auf Ihrer Karte gespeichert, sondern auf einem besonders gesicherten Server. Die Apotheke liest die Karte ein und kann so auf das Rezept zugreifen.
Nachdem die Versichertenkarte einmal in der Praxis war, können sie wie gewohnt ihre Medikamente bestellen, müssen das Papierrezept danach nicht mehr abholen – Sie können das Medikament i.d.R. am selben Nachmittag direkt in der Apotheke abholen.
Beachten Sie, dass dies nur für Medikamente gilt, die Sie bereits verschrieben bekommen haben, also Medikamente in Ihrer Dauerverordnung. Für Medikamente die Sie noch nicht bei uns verschrieben bekommen haben, ist eine vorherige Absprache in der Sprechstunde erforderlich.
Bitte beachten Sie: wenn Sie eine App auf Ihrem Handy nutzen möchten, wenden Sie sich bitte für die Einrichtung an Ihre Krankenkasse -
wir in der Praxis können Ihnen bei der Einrichtung nicht helfen.