Praxisinformation Letzte Änderung: 20.03.2024 08:50 Uhr
TSS- und Hausarztvermittlungsfall – So funktioniert‘s
„Es erreichen uns dazu immer noch Fragen zur korrekten Vorgehensweise beim Auslösen des Vermittlungsfalls…“
Wichtig: Voraussetzung für die Anwendung des HA-Vermittlungsfalls ist die dringende Behandlungsbedürftigkeit. Er darf nicht für Bagatellerkrankungen angesetzt werden.
Wichtig: Patientinnen und Patienten, die regulär (mit oder ohne Überweisung des Hausarztes) in die Praxis kommen, dürfen nicht zur Hausarzt-Praxis zurückgeschickt werden, damit diese einen HA-Vermittlungsfall auslöst. Die besondere Behandlungsbedürftigkeit ist notwendige Voraussetzung für die Anwendung des HA-Vermittlungsfalls. Über diese entscheidet der überweisende Hausarzt."
Auszug aus: